Frage 33 von 40

Ist das Sammeln von allgemein geschützten Blumen, Heilkräutern, Pilzen und Früchten in der Natur und Landschaft zulässig?

Antworten:

Richtig

Die pflegliche Entnahme aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, ist in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zulässig

Falsch

wegen des allgemeinen Schutzes der Pflanzen ist die Entnahme generell verboten

Falsch

die wildwachsenden Naturerzeugnisse dürfen im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt nicht gesammelt werden

Falsch

das Sammeln ist unzulässig, da es zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Biotopen führen kann

Falsch

in öffentlich bekannt gemachten Biotopen ist das Sammeln zulässig