Frage 32 von 40

Das saarländische Naturschutzgesetz

Antworten:

Falsch

gibt es nicht, es gibt nur ein Bundesnaturschutzgesetz

Falsch

regelt den Schutz des Wildes

Falsch

regelt nur den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Falsch

regelt nur die Belange der Landschaftspflege

Richtig

regelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober