Frage 200 von 200

Waffen und Schießwesen Welche der nachstehend aufgeführten Sicherheitsbestimmungen aus den VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) ist falsch?

Antworten:

Falsch

Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein

Falsch

Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein

Richtig

außerhalb der tatsächlichen Jagdausübung haben die Repetierer Modell Mauser 98 den Vorteil, dass die Patronen im Magazinschacht der Waffe verbleiben dürfen

Falsch

ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzuläs-sig;

Falsch

Durchgeh- und Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

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