Frage 199 von 200

Waffen und Schießwesen Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Drilling erworben hat?

Antworten:

Falsch

Er muss diesen unverzüglich in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen

Falsch

er muss diesen innerhalb einer Woche in die WBK eintragen lassen

Richtig

er muss innerhalb von 2 Wochen die Ausstellung einer WBK oder die Eintragung in eine bereits erteilte WBK beantragen

Falsch

die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines Monats erfolgen

Falsch

er muss für jede neu erworbene Langwaffe unmittelbar nach Erwerb jeweils eine neue Waffenbesitzkarte beantragen.