Frage 131 von 200

Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?

Antworten:

Richtig

unverzüglich

Falsch

innerhalb von 2 Wochen

Falsch

innerhalb von 4 Wochen

Falsch

innerhalb eines halben Jahres

Falsch

spätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines