Frage 130 von 200

Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten

Antworten:

Falsch

bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden

Falsch

nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden

Falsch

nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden

Richtig

nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist;

Falsch

nie abgegeben werden