Frage 188 von 200

Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,

Antworten:

Falsch

wer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt

Falsch

wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine nach BJG für die Jagd zugelassene Langwaffe erwirbt

Richtig

wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt

Falsch

wer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt

Falsch

wer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder gewerbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt