Frage 187 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Falsch

Gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses verpachtet werden

Falsch

gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch öffentliche Ausbietung verpachtet werden

Falsch

gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch freihändige Vergabe verpachtet werden

Richtig

bei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen

Falsch

die Verpachtung durch öffentliche Ausbietung kann im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche oder schriftliche Gebote erfolgen