Frage 2 von 200

Welche Aussage über die Aneignung ist falsch?

Antworten:

Falsch

Die Herrenlosigkeit des Wildes ist im BGB geregelt (§ 960)

Falsch

wildlebende Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden

Falsch

mit der Inbesitznahme durch den Jagdausübungsberechtigten oder seinen Vertreter geht das herrenlose Wild in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über

Falsch

eine Sache wird dadurch in Besitz genommen, dass man die tatsächliche Herrschaft über sie gewinnt

Richtig

ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher haben im Jagdbezirk des Jagdausübungsberechtigten das Aneignungsrecht an lebendem und totem Wild sowie an allen sonstigen Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen