Frage 3 von 200

Welche Aussage über das Jagdrecht ist falsch?

Antworten:

Falsch

Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu

Falsch

das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden

Falsch

auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu

Richtig

das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden

Falsch

das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden