Frage 87 von 200

Welche Aussage ist falsch? Der Prüfling muss in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse nachweisen

Antworten:

Falsch

der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung

Falsch

des Land- und des Waldbaus, im Jagdschutz, Tierschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflegerecht

Falsch

des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen, der Führung von Jagdhunden

Falsch

der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel

Richtig

in der Schießprüfung, jedoch sind mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen ausgleichbar