Frage 86 von 200

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist anzumelden

Antworten:

Richtig

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde

Falsch

bei der unteren Jagdbehörde

Falsch

bei der obersten Jagdbehörde

Falsch

bei der Jagdgenossenschaft

Falsch

beim Amtsgericht