Frage 86 von 200
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist anzumelden
Antworten:
bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde
bei der unteren Jagdbehörde
bei der obersten Jagdbehörde
bei der Jagdgenossenschaft
beim Amtsgericht