Frage 37 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Falsch

Entgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur insoweit erteilt werden, wie noch Pächter zulässig sind

Falsch

unentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen bis zur Höhe der zulässigen Gesamtzahl der Pächter erteilt werden

Falsch

unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an ortsansässige Jagdgäste erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt

Falsch

unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an Jagdgenossen erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt

Richtig

ein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gültigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen