Frage 36 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Falsch

Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen

Falsch

die Laufzeit des Jagdpachtvertrages soll mindestens 5 und höchstens 10 Jahre betragen

Richtig

laufende Pachtverträge dürfen nicht auf kürzere Zeit verlängert werden

Falsch

die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden

Falsch

die Jagdausübung ist grundsätzlich nicht vor Ablauf von 3 Wochen nach Vorlage des Pachtvertrages bei der Jagdbehörde zulässig