Frage 146 von 200

Welche Aussage entspricht nicht den Vorschriften des SJG?

Antworten:

Falsch

Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird

Falsch

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit

Falsch

bei der Ausbildung von Hunden am lebenden Federwild dürfen nur wildstämmige, flugfähige Enten eingesetzt werden

Falsch

es ist verboten, die Jagd mit Lebendfangfallen auszuüben, wenn keine anerkannte besondere Fallenjagdqualifikation gegeben ist

Richtig

im Saarland eingesetzte Lebendfallen müssen mindestens alle drei Jahre einer amtlichen Funktionsprüfung unterzogen werden