Frage 147 von 200

In welchem Fall muss der Inhaber eines Jahresjagdscheines den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz erbringen?

Antworten:

Falsch

Wenn er irgendeine Schusswaffe erwerben will

Falsch

wenn er eine Kurzwaffe erwerben will

Falsch

wenn er die Jagdaufseherprüfung ablegen will

Falsch

wenn er als Jagdaufseher bestätigt werden will

Richtig

als Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen