Frage 45 von 200

Welche Antwort ist falsch? Gemäß § 1 Abs. 3 SJG hat die Jagd aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund geschieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie

Antworten:

Falsch

als nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zuführt

Falsch

der Regulierung der jeweiligen Art dient

Falsch

der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzungen dient

Richtig

der Verbreitung von Tierseuchen dient

Falsch

dem Jagdschutz dient