Frage 44 von 200
Herr K. besitzt einen Jagderlaubnisschein für das Revier M. und sitzt nachts auf Sauen an. Durch sein Versehen löst sich ein Schuss so nahe an seinem Ohr, dass er seitdem einen Gehörschaden hat.
Antworten:
Die Berufsgenossenschaft (BG) haftet nur für Sachschäden
die BG ist hier für den Körperschaden eintrittspflichtig
die BG muss Herrn K. eine Rente zahlen
die BG ist hier nur deswegen eintrittspflichtig, weil der jagende Jagderlaubnisscheininhaber - unfallversicherungsrechtlich - wie der Pächter zu behandeln ist
ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der BG