Frage 44 von 200

Herr K. besitzt einen Jagderlaubnisschein für das Revier M. und sitzt nachts auf Sauen an. Durch sein Versehen löst sich ein Schuss so nahe an seinem Ohr, dass er seitdem einen Gehörschaden hat.

Antworten:

Falsch

Die Berufsgenossenschaft (BG) haftet nur für Sachschäden

Falsch

die BG ist hier für den Körperschaden eintrittspflichtig

Falsch

die BG muss Herrn K. eine Rente zahlen

Falsch

die BG ist hier nur deswegen eintrittspflichtig, weil der jagende Jagderlaubnisscheininhaber - unfallversicherungsrechtlich - wie der Pächter zu behandeln ist

Richtig

ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der BG