Frage 48 von 200

Gemäß der Tollwutverordnung besteht ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen gegen Tollwut, wenn

Antworten:

Falsch

ein Biss-Kontakt mit einem tollwütigen Tier stattgefunden hat, dieser Biss mindestens 12 Monate zurückliegt und der Hund oder die Katze nicht eingegangen ist

Falsch

eine Impfung im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens sechs Monaten mindestens 60 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens zwölf Monate zurückliegt

Richtig

eine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt

Falsch

dem Hund oder der Katze anlässlich der Tollwut-Impfaktion gegen Füchse zweimal je drei Impfköder unter Anwesenheit von zwei Zeugen verabreicht wurden

Falsch

der Hund der Rasse Deutsch Kurzhaar angehört und seit mindestens zehn Generationen auf Tollwut-Resistenz gezüchtet wurde (Vorlage der Ahnentafel)