Frage 47 von 200

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.

Antworten:

Falsch

Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen

Falsch

er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten

Richtig

er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben

Falsch

er kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen

Falsch

er darf Tagesjagdscheine erwerben