Frage 108 von 200

Für Nachsuche gilt:

Antworten:

Falsch

Wild wird, immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Bezirk es getötet wurde, angerechnet

Falsch

krankgeschossenes Wild wird immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten angerechnet, in dessen Revier es krank geschossen wurde, auch wenn es erst bei einer Nachsuche im Nachbarrevier gefunden wird

Falsch

krankgeschossenes Wild, das bei einer erlaubten Nachsuche den Fangschuss im Nachbarrevier erhält, wird immer auf den Abschussplan des Nachbarreviers angerechnet

Richtig

Wild wird auf den Abschussplan des aneignungsberechtigten Jagdausübungsberechtigten angerechnet

Falsch

krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild wird, wenn es verendet aufgefunden wird, auf keinen Abschussplan angerechnet