Frage 107 von 200

Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei gilt:

Antworten:

Falsch

Schusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden

Falsch

Langwaffen dürfen nicht mitgeführt werden

Falsch

Kurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden

Falsch

Langwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden

Richtig

nach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen