Frage 71 von 200

Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von

Antworten:

Falsch

einer Woche

Falsch

einem Monat

Falsch

3 Monaten

Falsch

6 Monaten

Richtig

einem Jahr