Frage 71 von 200
Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von
Antworten:
einer Woche
einem Monat
3 Monaten
6 Monaten
einem Jahr
einer Woche
einem Monat
3 Monaten
6 Monaten
einem Jahr