Frage 70 von 200

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist 360 ha groß. Die Jagdgenossenschaft lässt die Jagd durch angestellte Jäger ausüben. Wie viele Jäger darf die Jagdgenossenschaft maximal anstellen?

Antworten:

Falsch

1

Falsch

2

Falsch

3

Falsch

4

Richtig

5