Frage 116 von 200

Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

Antworten:

Richtig

ist jederzeit widerruflich

Falsch

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden

Falsch

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden

Falsch

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden

Falsch

kann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden