Frage 117 von 200
Ein Beerensammler erschlägt im Verteidigungsnotstand einen Fuchs. Darf er sich den Fuchs aneignen?
Antworten:
Ja
nein
ja, aber nur, wenn der Fuchs eindeutig tollwutverdächtig ist
ja, aber nur, wenn die Jagdgenossenschaft ihm dies erlaubt
ja, aber nur, wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt