Frage 151 von 200

Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.

Antworten:

Falsch

Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd

Falsch

der Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung

Richtig

der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen

Falsch

nur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen

Falsch

die Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern