Frage 130 von 200

Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt, bedarf

Antworten:

Falsch

nur eines gültigen Jagdscheines

Falsch

nur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern

Falsch

einer schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern

Falsch

einer mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter

Richtig

einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter