Frage 130 von 200
Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt, bedarf
Antworten:
nur eines gültigen Jagdscheines
nur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
einer schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
einer mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter
einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter