Frage 129 von 200
Der im Saarland erteilte unentgeltliche Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
Antworten:
der Unterschrift eines der Pächter
der Unterschrift aller Mitpächter oder aller Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes
der Genehmigung der Jagdbehörde
des Sichtvermerkes der VJS
der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters