Frage 175 von 200

Die Brackenjagd darf nur ausgeübt werden

Antworten:

Falsch

von einem nicht stehenden Kraftfahrzeug aus

Falsch

aus einem stehenden Kraftfahrzeug

Falsch

in Eigenjagdbezirken

Falsch

auf eingefangenes oder aufgezogenes Wild, wenn dieses innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung ausgesetzt ist

Richtig

auf einer Fläche von mindestens 1.000 ha