Frage 105 von 199
Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?
Antworten:
jede erwachsene (volljährige) Person
Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd
Tierärzte
Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)