Frage 105 von 199

Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?

Antworten:

Falsch

jede erwachsene (volljährige) Person

Richtig

Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd

Richtig

Tierärzte

Falsch

Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)