Frage 106 von 199

Aufgrund welchen Rechts wurde die "Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände" erlassen?

Antworten:

Falsch

aufgrund des Bundesjagdgesetzes - der Kormoran ist aber nach der Bundesjagdzeitenverordnung ganzjährig geschont

Falsch

aufgrund der Bundeswildschutzverordnung - der Kormoran ist aber ganzjährig geschont und darf in Rheinland-Pfalz nur aufgrund des Landesjagdgesetzes bejagt werden

Falsch

aufgrund des Landesjagdgesetzes von Rheinland-Pfalz - der Kormoran darf aber nur im Umkreis von bis zu 200 m von inländischen Gewässern bejagt werden

Richtig

aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes