Frage 119 von 199
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?
Antworten:
offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
Borstgrasrasen, Trockenrasen
Schwermetallrasen