Frage 119 von 199

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?

Antworten:

Richtig

offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände

Richtig

Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden

Richtig

Borstgrasrasen, Trockenrasen

Richtig

Schwermetallrasen