Frage 118 von 199

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?

Antworten:

Richtig

Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

Richtig

Bruch-, Sumpf- und Auenwälder

Richtig

Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder

Richtig

Krummholzgebüsche