Frage 162 von 229
Wie viele Kirrungen dürfen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von 720 Hektar grundsätzlich angelegt werden?
Antworten:
drei Kirrungen
vier Kirrungen
fünf Kirrungen
sechs Kirrungen
drei Kirrungen
vier Kirrungen
fünf Kirrungen
sechs Kirrungen