Frage 161 von 229
Wie viele Kirrungen dürfen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von 400 Hektar grundsätzlich angelegt werden?
Antworten:
zwei Kirrungen
drei Kirrungen
vier Kirrungen
fünf Kirrungen
zwei Kirrungen
drei Kirrungen
vier Kirrungen
fünf Kirrungen