Frage 113 von 229

Wer ist in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk grundsätzlich zum Wildschadensersatz verpflichtet?

Antworten:

Falsch

der oder die Jagdpächter

Richtig

die Jagdgenossenschaft

Falsch

der Jagdvorstand

Falsch

der Jagdvorsteher