Frage 114 von 229

Der Jagdbeirat bei einer unteren Jagdbehörde besteht aus der Kreisjagdmeisterin / dem Kreisjagdmeister als vorsitzende Person sowie aus Vertretern von acht Gruppierungen, die von der Jagd betroffen sind. Auf welche der nachfolgenden Gruppierungen trifft das zu?

Antworten:

Falsch

Naturschutzbehörde

Richtig

Landwirtschaft

Richtig

Forstwirtschaft

Richtig

Jagdgenossenschaften