Frage 114 von 229
Der Jagdbeirat bei einer unteren Jagdbehörde besteht aus der Kreisjagdmeisterin / dem Kreisjagdmeister als vorsitzende Person sowie aus Vertretern von acht Gruppierungen, die von der Jagd betroffen sind. Auf welche der nachfolgenden Gruppierungen trifft das zu?
Antworten:
Naturschutzbehörde
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Jagdgenossenschaften