Frage 177 von 229
Wer handelt ordnungswidrig?
Antworten:
Eine Person, die die Jagdausübung vorsätzlich stört
Ein Spaziergänger, der bei einer Bewegungsjagd im Wald, seinen Weg durch das Jagdgebiet fortsetzt, obwohl ein Hinweisschild auf dem Waldweg auf die laufende Jagd hinweist
Eine jagdausübungsberechtigte Person, die einen durch die untere Jagdbehörde festgesetzten Mindestabschussplan nicht erfüllt
Eine jagdausübungsberechtigte Person, die Rabenvögel in der Jagdzeit mit einer Lebendfangfalle fängt