Frage 176 von 229

Ein Jagdgast, der eine schriftliche Jagderlaubnis der Jagdpächterin besitzt, erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Antworten:

Falsch

der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat

Falsch

der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt

Richtig

die Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat