Frage 57 von 229

Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...

Antworten:

Richtig

monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Falsch

vierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Richtig

vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Richtig

halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten