Frage 57 von 229
Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...
Antworten:
monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
vierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten