Frage 58 von 229
Ganz oder teilweise können folgende Flächen durch die untere Jagdbehörde befriedet werden:
Antworten:
Sport- und Golfplätze
eingezäunte Forstkulturen
Damwildgehege (Wildfarm)
Grundflächen im Gebiet eines Bebauungsplanes
Sport- und Golfplätze
eingezäunte Forstkulturen
Damwildgehege (Wildfarm)
Grundflächen im Gebiet eines Bebauungsplanes