Frage 58 von 229

Ganz oder teilweise können folgende Flächen durch die untere Jagdbehörde befriedet werden:

Antworten:

Richtig

Sport- und Golfplätze

Falsch

eingezäunte Forstkulturen

Richtig

Damwildgehege (Wildfarm)

Richtig

Grundflächen im Gebiet eines Bebauungsplanes