Frage 217 von 229

Welche Aussagen sind zutreffend? Innerhalb jedes Bewirtschaftungsbezirks ...

Antworten:

Falsch

bilden die Jagdgenossenschaften für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Falsch

bilden die Eigenjagdinhaberinnen und -inhaber für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Richtig

bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Richtig

sind in der Regel die Grundflächen jagdbezirksweise Hegegemeinschaften zugeordnet