Frage 218 von 229

Welche Aussagen sind zutreffend? Außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken ...

Antworten:

Richtig

darf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden

Richtig

gilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt

Richtig

erfolgt die Bejagung von Rot-, Dam- und Muffelwild grundsätzlich im Rahmen der festgelegten Jagdzeiten

Richtig

ist die Ausübung der Jagd darauf auszurichten, dass alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild innerhalb der Jagdzeit erlegt werden. Die Erlegung von Hirschen der Klassen I und II bedarf der Einwilligung der Unteren Jagdbehörden