Frage 116 von 229
Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...
Antworten:
wöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
alle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
monatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten
vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten