Frage 116 von 229

Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...

Antworten:

Falsch

wöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Falsch

alle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Falsch

monatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten

Richtig

vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten