Frage 157 von 229
Muss eine von Unbekannten angelegte Fütterung von der jagausübungsberechtigten Person beseitigt werden?
Antworten:
nein
ja, innerhalb von drei Kalendertagen
ja, innerhalb einer Woche
ja, innerhalb eines Monats
nein
ja, innerhalb von drei Kalendertagen
ja, innerhalb einer Woche
ja, innerhalb eines Monats