Frage 5 von 229

Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?

Antworten:

Falsch

sofort

Richtig

innerhalb einer Woche nach Kenntnis

Falsch

innerhalb 14 Tage nach Kenntnis

Falsch

bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats