Frage 5 von 229
Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?
Antworten:
sofort
innerhalb einer Woche nach Kenntnis
innerhalb 14 Tage nach Kenntnis
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats
sofort
innerhalb einer Woche nach Kenntnis
innerhalb 14 Tage nach Kenntnis
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats