Frage 6 von 229

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

Antworten:

Falsch

Keiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.

Falsch

Nur der Jagdgast haftet für den Schaden

Richtig

Die jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden

Falsch

Die jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden