Frage 75 von 229

Eine jagdausübungsberechtigte Person möchte in ihrem Jagdbezirk, in dem es bis vor einigen Jahren einen guten Kaninchenbesatz gab, einige Kaninchen aussetzen. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?

Antworten:

Richtig

Das Aussetzen von Kaninchen ist verboten

Falsch

Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Jagdgenossenschaft zulässig

Falsch

Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde zulässig

Falsch

Das Aussetzen von Kaninchen bedarf keiner Genehmigung