Frage 76 von 229

Dürfen in Rheinland-Pfalz bei einer Nachsuche auf Schalenwild anerkannte Schweißhundeführer beim Überschreiten der Jagdbezirksgrenzen verschiedener Jagdbezirke ohne Genehmigung der jeweiligen jagdausübungsberechtigten Personen eine Schusswaffe mitführen?

Antworten:

Richtig

ja

Falsch

nein

Falsch

nur einen fangschusstauglichen Revolver oder eine fangschusstaugliche Pistole

Falsch

nur eine kurzläufige Langwaffe (z. B. Stutzen)