Frage 76 von 229
Dürfen in Rheinland-Pfalz bei einer Nachsuche auf Schalenwild anerkannte Schweißhundeführer beim Überschreiten der Jagdbezirksgrenzen verschiedener Jagdbezirke ohne Genehmigung der jeweiligen jagdausübungsberechtigten Personen eine Schusswaffe mitführen?
Antworten:
ja
nein
nur einen fangschusstauglichen Revolver oder eine fangschusstaugliche Pistole
nur eine kurzläufige Langwaffe (z. B. Stutzen)